Satzung des Neuland Ingolstadt e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.02.2022
Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe.
Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch
Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet zu werden.
Die Mitgliedschaft endet durch
Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten Jahresbeitrages.
Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Form von einem Geldbetrag als regelmäßiger Jahresbeitrag zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Von der Beitragspflicht befreit sind
Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen und Zahlungen von natürlichen und juristischen Personen.
Organe des Vereins sind
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Protokollführung zu unterschreiben und von der Versammlungsleitung gegenzuzeichnen ist.
Beitragsordnung des Neuland Ingolstadt e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.02.2022
tritt ab dem 16.02.2022 in Kraft
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Beitragsklasse | Jahresbeitrag |
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01 Studierende | beitragsfrei |
02 Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
03 Sonstige | 20 EUR |