Satzung des Neuland Ingolstadt e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.02.2022
Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen und Zahlungen von natürlichen und juristischen Personen.
Organe des Vereins sind
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Wissenschaft und Forschung oder die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
Beitragsordnung des Neuland Ingolstadt e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.02.2022
tritt ab dem 16.02.2022 in Kraft
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Beitragsklasse | Jahresbeitrag |
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01 Studierende | beitragsfrei |
02 Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
03 Sonstige | 20 EUR |